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Allgemeine Geschäftsbedingungen der NaPa Solutions GmbH
Für jeden uns erteilten Auftrag gelten die nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn sie schriftlich anerkannt werden. Die Unwirksamkeit oder Abänderung einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der anderen und des Vertrages nicht.
Von Vertretern erteilte Aufträge sind für uns nur verbindlich, wenn sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt werden. Unsere Vertreter haben keine Inkassovollmacht.
Die Preise sind stets freibleibend bis zum Vertragsschluss (invitatio ad offerendum) und für Nachbestellungen unverbindlich. Alle Preise gelten ab Werk. Wir behalten uns die Erhöhung der Preise vor, wenn als Leistungszeit ein Zeitpunkt vereinbart wurde, der mehr als vier Monate nach Vertragsschluss liegt, oder die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach mehr als vier Monaten erfolgen kann und nach Vertragsschluss die Werkstoffpreise, Löhne oder sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die Herstellung verteuern.
Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zu leisten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und wird gesondert berechnet.
Gegenüber Endverbrauchern gilt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware ein Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Im kaufmännischen Verkehr gilt ein Eigentumsvorbehalt an der Ware, der erst mit vollständiger Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung erlischt (Kontokorrentvorbehalt). Erlischt im kaufmännischen Verkehr der Eigentumsvorbehalt (insbesondere durch Weiterveräußerung, Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung), tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts das Arbeitsprodukt oder die daraus entstehende Forderung bis zur Höhe des Kaufpreises (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
Die Vervielfältigung der in Auftrag gegebenen Vorlagen und Muster erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller oder Empfänger das Urheber- und Alleinbenutzungsrecht daran besitzt. Für eine unerlaubte Vervielfältigung haftet der Auftraggeber. Auf Verlangen gefertigte Entwürfe und Musterschilder werden, sofern kein Auftrag erteilt wird, berechnet.
Aufgrund der Eigenart der Fertigung bleibt die Ablieferung einer Mehr- oder Mindermenge bis zu 2 % vorbehalten.
Sofern die Bestellung die unbedingt genaue Einhaltung der Maße und der Ausführung durch den Kunden nicht ausdrücklich verlangt, bleiben unwesentliche Abweichungen vorbehalten. Unerhebliche Abweichungen von der Qualität sind zulässig, soweit diese dem Kunden zuzumuten sind. Für eine Verwendbarkeit der Ware zu einem bestimmten Zweck übernehmen wir keine Haftung, sofern keine entsprechende Zusicherung gegeben wurde.
Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge und Programme erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die Werkzeuge und Programme selbst. Diese bleiben im Eigentum der NaPa Solutions GmbH.
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verkehrsstörungen und sonstige höhere Gewalt, nicht rechtzeitige Rohstoffbelieferung sowie andere unvorhersehbare Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns von der Verpflichtung, bestimmte Lieferfristen einzuhalten. Besteht das Leistungshindernis dauerhaft und liegt dies außerhalb unseres Einflusses, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Die Preise von Abrufaufträgen haben bei Nichtannahme des Restquantums, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder im Falle eines Konkurses keine Gültigkeit. Es gelten dann die Preise für das tatsächlich abgenommene Quantum.
Eine Haftung bei Falschlieferung durch Übersehen eines Fehlers im Korrekturabzug, der vom Kunden geprüft wurde, wird nicht übernommen. Verzichten Kunden auf die Prüfung eines Korrekturabzugs, können Ersatzansprüche wegen eventuell entstandener Textfehler nicht geltend gemacht werden.
Offensichtliche Mängel müssen vom Kunden innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, andere Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware, schriftlich gerügt werden. Andernfalls erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der NaPa Solutions GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz der NaPa Solutions GmbH.